FAQ
Die Registrierung auf unserer Minijob-Suchwebseite ist einfach und unkompliziert. Klicken Sie einfach auf den Registrierungslink auf der Webseite und füllen Sie das Anmeldeformular aus. Geben Sie Ihre persönlichen Daten, Berufserfahrung und Fähigkeiten an. Nachdem Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben, können Sie Ihr Profil erstellen und nach passenden Minijobs suchen.
Die Bearbeitungszeit Ihrer Bewerbung kann je nach dem Arbeitgeber und dem Bewerbungsprozess variieren. Einige Arbeitgeber reagieren möglicherweise innerhalb weniger Tage, während andere mehr Zeit benötigen können. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig Ihren Bewerbungsstatus zu überprüfen und bei Bedarf direkt mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Wir bemühen uns, den Bewerbungsprozess so transparent wie möglich zu gestalten und Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden zu halten.
Sobald Sie einen interessanten Minijob gefunden haben, können Sie sich direkt über unsere Webseite bewerben. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bewerben“ oder „Jetzt bewerben“, um Ihre Bewerbung einzureichen. In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Lebenslauf hochladen und ein Bewerbungsformular ausfüllen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bewerbung vollständig ist und alle erforderlichen Informationen enthält. Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, wird der Arbeitgeber Ihre Unterlagen prüfen und sich bei Ihnen melden, falls Interesse besteht.
Bei uns gibt es mehrere Möglichkeiten zu schauen welcher Minijob am besten für dich passt. Zum einem kannst du die Karte nutzen, die dir die Jobs in deiner Umgebung anzeigen. Zum anderen kannst du unser Kategorie Filter benutzen, um den besten Minijob aus einer Minijobkategorie zu finden. Aber auch die Suchfunktion macht es möglich gezielt einen Minijob zu finden. Wenn du einen passenden Minijobgefunden hast, wird der Arbeitgeber über deine Bewerbung benachrichtigt. Dieser schaut sich darauf deinen Lebenslauf an und gibt dann per E-Mail an, ob du angenommen wurdest. Gegebenenfalls kommt es zu einer Kontaktaufnahme des Arbeitgebers, wenn dieser mehr Informationen von dir benötigt.
Nachdem du die Bestätigung erhalten hast, sollte der Arbeitgeber sich mit dir absprechen, wie und wann genau ihr startet.
Der Kurzfristige Minijob erlaubt es dir unbegrenzt Geld zu verdienen. Beim Minijob hingegen kannst du maximal 538 Euro pro Monat verdienen. Dafür kannst du beim Kurzfristigen Minijob maximal drei Monate am Stück arbeiten und kannst den nächsten kurzfristigen Minijob, dann erst im nächsten Jahr antreten (Kurzgefasst: Du darfst eine Kurzfristigen Minijob maximal 90 Tage pro Jahr ausüben). Einem Minijob hingegen kannst du das ganze Jahr über tätigen.
Als Minderjähriger ab 14 darfst du wie ein Erwachsener bei einem Minijob 10 Stunden pro Woche arbeiten, im Monat maximal 40,35 Stunden, solang du die 538 Euro Grenze nicht überschreitest.
Bei einem Kurzfristigen Job jedoch darfst du 8 Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten.
Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen so verteilt werden, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es im Bäckerhandwerk (16-jährige ab 5 Uhr, 17-jährige ab 4 Uhr (nicht in Konditoreien)) in der Landwirtschaft (16-jährige ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr) und im Gaststätten- und Schaustellergewerbe (16-jährige bis 22 Uhr).
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
Der Urlaub beträgt jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs 15 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs 16 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs 17 Jahre alt ist.
Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten jeweils einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen.
Die Angaben zum Urlaub beziehen sich auf Werktage, also auf eine Sechs-Tage-Woche; sie sind auf die Arbeitstage umzurechnen. Werden zum Beispiel 15-jährige Jugendliche an fünf Tagen beschäftigt, ergibt sich bei anteiliger Berechnung ein Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen.